Mitgliederversammlung 2022

Nachdem wir im Jahr 2021 bei den Feuerwehrwahlen terminlich gebunden waren, entschieden wir uns in diesem Jahr dazu, Corona bedingt die Mitgliederversammlung nicht wie sonst üblich im Jänner, sondern erst im April abzuhalten.

Zu Beginn wurde eine kurze Gedenkminute für unsere verstorbenen Mitglieder abgehalten. Im Anschluss folgten die Berichte des Verwalters Jürgen Lausch, der verschiedenen Chargen sowie des Kommandanten Kevin Schmid-Metz. Einer der wichtigsten Punkte, der von ihm angesprochen wurde, war der bevorstehende notwendige Ankauf von neuer Einsatzbekleidung.

Bürgermeister Hermann Gruber folgte natürlich ebenfalls wieder gerne der Einladung zur Versammlung. Eine besondere Überraschung konnte er unserem ehemaligen Kommandanten Ing. Klaus Ringl bereiten: Er erhielt die „Auszeichnung für den besten Freiwilligen“. Diese Auszeichnung gibt es seit einigen Jahren wo sich Gemeinden bei Freiwilligen bedanken können, die sich besonders für die Allgemeinheit engagieren. Vor allem der große Einsatz von Klaus beim Feuerwehrhausbau und beim Pfarrgemeinderat war der Grund, warum diesmal an ihn diese Auszeichnung überreicht wurde. Nach einer kulinarischen Stärkung – wir bedanken uns an dieser Stelle sehr herzlich bei unserem Kommandanten Kevin Schmid-Metz für die Kostenübernahme – gab es noch einen ganz besonderen Programmpunkt: Ein von Jürgen Lausch zusammengeschnittenes und sehr interessantes Video über den Feuerwehr- und Gemeinschaftshausbau wurde präsentiert. Vor genau 5 Jahren war der Start dieses großen Projektes und so konnten wir wieder viele interessante Eindrücke von allen Bauphasen Revue passieren lassen.

Frühjahrsputz

Am Samstag, den 26. März 2022 wurde in Messern fleißig gearbeitet. Neben der allseits bekannten Flurreinigung nutze man auch gleich die Gelegenheit in und rund um das Feuerwehr- und Gemeinschaftshaus einen Frühjahrsputz durchzuführen.

Die Fahrzeuge wurden gewaschen, die Böden und die Fenster geputzt und alles wurde zusammengeräumt. Auch im Außenbereich wurde einiges erledigt: Bei der Wiese wurde Erde angeschüttet sowie Gras angebaut. Auch die Stauden und Gräser beim Weg zum Eingang wurden gestutzt und auf ein hoffentlich wieder reichlich blühendes Gartenjahr vorbereitet.

Waldbrandverordnung

In den Waldbeständen des Verwaltungsbezirkes Horn ist aufgrund der fehlenden Niederschläge der letzten Wochen sowie von gehäuften Windereignissen eine sehr starke Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden, eingetreten. Weiters ist vielerorts leicht entzündbarer Bestandesabraum (Zweige, Äste und Wipfelstücke) vorhanden. Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) hat für Teile des Landes, so auch für den Bezirk Horn, bereits eine erhöhte Waldbrandgefahr festgestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Horn erlässt daher nachstehende Verordnung zum Schutze der Waldbestände im Verwaltungsbezirk Horn:


V E R O R D N U N G


Gemäß § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975, i.d.g.F., wird für den Verwaltungsbezirk Horn zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:

In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Horn sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung (Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Horn) in Kraft.


Hinweis:


Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Wind-verhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.

Untersuchung unserer Atemschutzgeräteträger

Seit einigen Jahren ist im Feuerwehrgesetz verankert, dass jeder Atemschutzgeräteträger jährlich eine entsprechende Untersuchung der erforderlichen Tauglichkeit durchzuführen hat.

Heuer wurde am 19. Februar bei unseren Feuerwehrmitgliedern ein entsprechender Leistungstest durchgeführt.

Einer dieser drei Leistungstests – von jedem Mitglied frei wählbar – war positiv zu absolvieren:

Fahrradfahren

Mit einem Fahrrad müssen 6 Minuten lang, bei einer Umdrehung von 60 bis 70 u/min bei 175 Watt bewältigt werden.

Laufen (Cooper Test)

Hier gilt es (natürlich abhängig vom Alter) eine vordefinierte Strecke in 12 Minuten zu laufen.

Finnen-Test

Bei diesem sind 5 Stationen mittels Atemschutzgerät in einer Gesamtzeit von 14,5 Minuten zu bewältigen.

-) Station 1 (Gehen mit und ohne Kanister)

-) Station 2 (Stiegen steigen)

-) Station 3 (Bewegen eines liegenden LKW-Reifens mittels Hämmern)

-) Station 4 (Unterkriechen und Übersteigen von Hindernissen)

-) Station 5 (C-Druckschlauch einfach rollen)

Termine

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

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